Hallo Matt,
da steht auf der Internetseite vom Kupplungshändler
Anhängelast/Stützlast
Aktuelles THEMA: Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger
Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.
Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.
Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.
FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.
Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich "Adapter zur Befestigung eines Heckträger". Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Anbauanleitung vom "AHK-Hersteller" entspricht einer ABE, wenn man das so bezeichnen will.
Es ist auch keine Eintragung einer Prüfstelle ...wie z.B. TÜV notwendig. Es zählt in dem Fall nur was der AHK-Hersteller angibt, natürlich darf die Hinterachslast des Fahrzeuges nicht überschritten werden.
Das schreibt der Kupplungsversender und Verbauer auf seiner Internetseite. Ich frage mich nur wie wird das ganze den überprüft ob das ganze auch trägt?
Rechtlich kann es ja in Ordnung sein, nur ob das ganze dan funktioniert oder wer eine Garantie bzw Haftung übernimmt ist für mich noch fraglich
mfg
Marcus